Privatinsolvenz beantragen: Schuldenerlass | Werner Lutz

Sie möchten sich schnellstmöglich von Ihren privaten Schulden befreien? Ich zeige Ihnen, wie Sie eine Befreiung von Ihren Schulden in einem Insolvenzverfahren erreichen können, indem Sie eine Privatinsolenz beantragen.

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, eröffnet Ihnen als Privatperson die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren von Ihren Schulden zu befreien. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung.

Schulden, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestanden haben, werden gelöscht.

Schuldner können eine Insolvenz anmelden, wenn Sie eine Privatperson sind, also nicht selbständig arbeiten, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr ausgleichen können und dadurch zahlungsunfähig sind und wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist.

Auch mittellose Personen und Bezieher von Bürgergeld können eine Privatinsolvenz beantragen. Es ist nicht notwendig, dass Ihre Schuldenlast eine bestimmte Höhe erreicht hat.

Ein weiterer Vorteil der Privatinsolvenz ist, dass Sie als Schuldner während des Verfahrens vor Zwangsvollstreckungen Ihrer Gläubiger geschützt sind.

Ich berate sie gerne,

  • unter welchen Voraussetzungen Sie eine Privatinsolvenz beantragen können,
  • welche Vor- und Nachteile mit einem Insolvenzverfahren verbunden sind,
  • welche Pflichten auf Sie zukommen und
  • mit welchen Folgen und Risiken Schuldner zu rechnen haben.

Auch ehemals Selbständige können dann eine Privatinsolvenz beantragen, soweit die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Jetzt Termin vereinbaren

Privatinsolvenz anmelden – Vorbereitung des Insolvenzverfahrens

Bevor Sie eine Privatinsolvenz beantragen können, muss eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs bescheinigen.

Außergerichtliche Einigung

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist eine zwingende Voraussetzung, bevor der Schuldner eine Privatinsolvenz anmelden kann.

Als Ihr Anwalt für die Privatinsolvenz werde ich

  • bei Ihren Gläubigern aktuelle Forderungsaufstellungen anfordern,
  • einen Schuldenplan erstellen,
  • den Gläubigern einen Einigungsvorschlag unterbreiten.

Stimmen nicht alle Gläubiger dem Einigungsversuch zu, bereite ich für den Schuldner zur Vorbereitung für die Insolvenz den Insolvenzantrag vor.
Eine außergerichtliche Einigung scheitert, wenn Gläubiger die vorgeschlagene Ratenzahlung ablehnen oder überhaupt nicht reagieren.

Verfahren bei Gericht – Verbraucherinsolvenz anmelden

Schuldner, die eine Privatinsolvenz beantragen, sollten spätestens bevor der Insolvenzantrag bei Gericht eingeht, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Die Banken erhalten über die Internetseite insolvenzbekanntmachungen.de Kenntnis von der Eröffnung der Privatinsolvenz und blockieren, wenn noch kein P-Konto eingerichtet ist, das Konto.

Verfügungen des Schuldners über sein Kontoguthaben sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.
Als Ihr Anwalt für die Verbraucherinsolvenz stelle ich für die Schuldner, die eine Privatinsolvenz beantragen wollen, die notwendigen Informationen zusammen.

Im Insolvenzantrag hat der Schuldner Angaben zu seiner Person, zu möglichen Unterhaltspflichten und zu seinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen.

Zusätzlich sind beim Gericht folgende Unterlagen einzureichen.

Vermögensverzeichnis und eine Vermögensübersicht, Forderungs- und Gläubigerverzeichnis und ein Schuldenregulierungsplan

Ihr Anwalt für die Privatinsolvenz bescheinigt Ihnen im Antrag, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.

Gleichzeitig wird mit dem Insolvenzantrag der Antrag auf Restschuldbefreiung und für die Verfahrenskosten ein Kostenstundungsantrag gestellt.

Verbraucherinsolvenz beantragen – Ablauf der Privatinsolvenz

Das Gericht ordnet in seltenen Fällen ein gerichtliches Einigungsverfahren an. Hierbei können einzelne Gläubiger, die den außergerichtlichen Plan abgelehnt haben, überstimmt werden. Wenn dieser Einigungsversuch durch das Insolvenzgericht auch scheitert, beginnt für die Schuldner, die eine Privatinsolvenz beantragen, das eigentliche Insolvenzverfahren.

Das Insolvenzgericht setzt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzverwalter ein, der die Vermögensverhältnisse des Schuldners prüft und pfändbares Vermögen und Einkommen einzieht.
Von den pfändbaren Beträgen begleicht der Insolvenzverwalter zunächst die Verfahrenskosten, erst dann erfolgt eine Auszahlung nach einer Quote an die Gläubiger.

Schuldner dürfen ab Eröffnung des Verfahrens keine Zahlungen an einzelne Gläubiger leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Während der Privatinsolvenz müssen Schuldner eine angemessene Berufstätigkeit ausüben oder sich zumindest ernsthaft darum bemühen.

Zu Ihren Mitwirkungspflichten während der Privatinsolvenz biete ich Ihnen gerne eine Schuldnerberatung an.

Was ist pfändbar?

Für Schuldner, die eine Privatinsolvenz beantragen, ist es wichtig zu wissen, was pfändbar ist.

Der Insolvenzverwalter wird den Arbeitgeber des Schuldners auffordern, pfändbares Einkommen an ihn abzuführen. Welches Einkommen pfändbar ist, richtet sich nach der Pfändungstabelle, die jedes Jahr zum 1. Juli aktualisiert wird.

Das pfändungsfreie Einkommen beträgt zurzeit für einen alleinstehenden Schuldner 1.340,00 €.

Bezieht der Schuldner von verschiedenen Arbeitgebern Einkommen, wird dieses auf Antrag des Insolvenzverwalters zusammengerechnet. Hiervon wird das pfändbare Einkommen berechnet.

Renteneinkommen wird so behandelt wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Ein Fahrzeug kann der Schuldner nur dann behalten, wenn er es aus persönlichen oder beruflichen Gründen dringend benötigt. Sie müssen dann nachweisen, dass es Ihnen nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Haushaltsgegenstände und die Wohnungseinrichtung im üblichen Umfang und Wert sind nicht pfändbar.

Wertvolle Gegenstände Ihres Lebenspartners oder Lebenspartnerin können nicht gepfändet werden.

Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?

Seit dem 1.10.2020 dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre, ab Eröffnung durch das Insolvenzgericht.

Das Verfahren ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • Das eigentliche Insolvenzverfahren dauert ca. 1 bis 2 Jahre. Hier hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf das gesamte pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners.
  • Dann schließt sich die Restschuldbefreiungsphase, oder Wohlverhaltensperiode genannt, an. Hier kann der Insolvenzverwalter, jetzt Treuhänder genannt, u. a. nur noch das pfändbare Einkommen, zu 50 % Erbschaften und Gewinne aus Lotterien einziehen.

 

Ihr Anwalt für Privatinsolvenz: Abschluss des Verfahrens & Restschuldbefreiung

Kommt der Schuldner während des Verfahrens seinen Mitwirkungspflichten nach, wird er nach 3 Jahren von seinen Schulden befreit.

Für Schuldner, die eine Privatinsolvenz beantragen, ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Schulden gelöscht werden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung
  • Pflichtwidriges Vorenthalten von Unterhalt
  • Schadenersatzzahlungen
  • Geldstrafen und Bußgelder

Neue Schulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Diese Schulden muss der Schuldner bezahlen, sonst droht eine Zwangsvollstreckung.

Nach der erteilten Restschuldbefreiung ist für den Schuldner erst nach 11 Jahren eine weitere Insolvenz möglich.

Jetzt Termin vereinbaren
WERNER LUTZ Rechtsanwalt

Ravenéstr. 4
13347 Berlin Wedding

© 2024