Regelinsolvenz beantragen: In 3 Jahren schuldenfrei
Bei Ihnen hat sich ein größerer Schuldenberg angehäuft? Ich zeige Ihnen, wie Sie sich mithilfe eines Insolvenzverfahrens von Ihren unternehmerischen und privaten Schulden befreien können, ohne Ihre berufliche Tätigkeit aufgeben zu müssen. Im Folgenden erfahren Sie, was es mit einer Insolvenz auf sich hat und wie Sie eine Regelinsolvenz beantragen können.
Die Regelinsolvenz, auch IN-Verfahren genannt, ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Nach der Insolvenzordnung (InsO) kann ein Regelinsolvenzverfahren dann durchgeführt werden, wenn speziellere Verfahren, wie etwa ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) oder das Nachlassinsolvenzverfahren, nicht zur Anwendung kommen.
Ziel des gesamten Verfahrens ist die Restschuldbefreiung. Ihre Schulden werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, für Verfahren, die nach dem 1.10.2020 beantragt wurden, bereits nach 3 Jahren. Schulden, welche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, fallen allerdings nicht unter die Restschuldbefreiung. Hier ist der Schuldner den Gläubigern weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Die Gläubiger könnnen die Schulden über eine Zwangsvollstreckung eintreiben.
Unterstützung von Ihrem zertifizierten Schuldnerberater Werner Lutz
Als erfahrener Schuldnerberater aus Berlin-Reinickendorf unterstütze ich Sie dabei, die Regelinsolvenz erfolgreich zu beantragen. Ich berate Sie gerne
- unter welchen Voraussetzungen eine Regelinsolvenz beantragt werden kann,
- welche Vor- und Nachteile mit einem Insolvenzverfahren verbunden sind,
- welche Pflichten auf Sie zukommen und
- mit welchen Folgen und Risiken Schuldner zu rechnen haben.
Voraussetzungen des Regelinsolvenzverfahrens
Die Insolvenzordnung gibt vor, unter welchen Voraussetzungen Selbstständige oder Freiberufler eine Regelinsolvenz beantragen können. Eine Insolvenzantragspflicht besteht hier nicht.
- Sie sind zahlungsunfähig, können also Ihre Schulden nicht begleichen. Für eine Regelinsolvenz kann auch bereits eine drohende Zahlungsunfähigkeit als Antragsgrund ausreichen.
- Sie sind selbständig tätig und möchten Ihre Tätigkeit fortführen. Falls Sie Ihre selbständige Tätigeit bereits vor der Antragstellung aufgeben wollen oder müssen, kommt für Sie das Privatinsolvenzverfahren in Betracht.
- Ehemals Selbständige müssen dann einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenverfahrens stellen, wenn die Vermögensverhältnisse unübersichtlich sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie mehr als 19 Gläubiger haben.
Auch wenn die Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz vorliegen, machen sich Selbständige und Freiberufler nicht strafbar, wenn Sie die Insolvenz nicht oder verspätet anmelden. Dies gilt auch für Verbraucher bei Privatinsolvenzverfahren.
Wichtig: Die Insolvenzantragspflicht gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Aktiengesellschaft. Für diese juristische Personen gilt auch die Überschuldung als Insolvenzgrund. Betroffene Unternehmen müssen demnach rechtzeitig eine Unternehmensinsolvenz anmelden, sonst müssen sie möglicherweise mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bietet Ihnen das Regelinsolvenzverfahren eine Perspektive. Lassen Sie sich professionell beraten und nutzen Sie die Möglichkeit, spätestens nach 3 Jahren von Ihren Restschulden befreit zu werden. Als erfahrener Schuldnerberater stehe ich Ihnen vor, während und nach dem gesamten Insolvenzverfahren kompetent zur Seite!
Wer darf eine Regelinsolvenz beantragen?
Ein Regelinsolvenzverfahren kann von Schuldnern, wie Einzelunternehmern, Selbständigen oder Freiberuflern beantragt werden. Auch Mehrheitsgesellschafter von Kapitalgesellschaften, die zugleich Geschäftsführer sind, können als Schuldner eine Regelinsolvenz beantragen.
Übrigens: Sie brauchen sich zunächst keine Sorgen um Ihre berufliche Zukunft zu machen, denn auch im Falle der Insolvenz besteht die Möglichkeit der Fortführung Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Der Insolvenzverwalter kann Ihre Tätigkeit aus der Insolvenz freigeben, so dass Sie ganz normal weiter selbständig arbeiten können. Ein festzulegender pfändbarer Betrag ist dann an den Insolvenzverwalter abzuführen.
Hinweis für ehemals Selbständige:
Einen Antrag auf Regelinsolvenz können und müssen ehemalige Selbständige dann stellen, wenn die Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen.
Unübersichtliche Vermögensverhältnisse liegen dann vor, wenn der Schuldner mehr als 19 Gläubiger hat. Ob diese Gläubiger aus der ehemaligen selbständigen Tätigkeit stammen, oder diese Schulden viele Jahre zurückliegen, spielt keine Rolle.
Hat der ehemals Selbständige noch Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, wie ausstehende Löhne, Lohnsteuern oder Sozialversicherungsbeiträge, so fällt er ebenfalls unter das Regelinsolvenzverfahren, unabhängig von der Anzahl der Gläubiger.
Natürliche Personen, wie Privatpersonen oder ehemals Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen können dagegen einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.
Hinweis: Wenn Sie eine Regelinsolvenz beantragen möchten, ist im Gegensatz zur Privatinsolvenz kein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern erforderlich.
Regelinsolvenz anmelden: Was gilt es zu beachten?
Die Antragsstellung sollte grundsätzlich gut vorbereitet und die Weichen richtig gestellt werden. Diesen Schritt besprechen Sie idealerweise mit einem erfahrenen Anwalt beziehungsweise Schuldnerberater. Bei der Vorbereitung des Antrags sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
- Ist eine Entschuldung auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich?
- Gebe ich meine Tätigkeit auf? Unter welchen Bedingungen kann ich Sie auch in der Insolvenz fortführen?
- Kommt für mich auch ein Insolvenzplan in Frage?
- Wird in der Insolvenz mein gesamtes Vermögen verwertet, auch das meiner Ehefrau/meines Ehemannes? Was geschieht mit dem gemeinsamen Grundstück und mit dem Fahrzeug, das ich für meine Tätigkeit brauche?
- Welche Regeln muss ich während des Insolvenzverfahrens einhalten und was muss ich gegenüber dem Insolvenzverwalter beachten?
Übrigens: Der Antrag auf Regelinsolvenz kann bei Zahlungsunfähigkeit ohne weitere Voraussetzungen zunächst sogar formlos gestellt werden, wodurch Ihnen erstmal ein großer Aufwand erspart bleibt.
Sinnvoll und notwendig ist jedoch eine gute Vorbereitung der Antragstellung. Spätestens wenn der vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt ist, sind Geschäftsunterlagen, Vermögensverzeichnisse , Gläubiger- und Forderungsübersichten einzureichen.
Hinweis: Stellt ein Gläubiger des Schuldners einen Insolvenzantrag, häufig sind dies Krankenkassen wegen ausstehender Krankenkassenbeiträge, sollte schnell gehandelt werden. Dass der Schuldner auch im Fall des Gläubigerantrags von der Restschuldbefreiung profitiert, muss innerhalb einer kurz bemessenen Frist ein Eigenantrag gestellt werden.
Wohnen Sie in Reinickendorf und Wedding ist das Amtsgericht Wedding für die Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens zuständig. Für das Regelinsolvenzverfahren ist berlinweit das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
Lassen Sie sich vor, während und nach der Antragsstellung professionell unterstützen. Als erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt und Schuldnerberater, helfe ich Ihnen gerne die Regelinsolvenz erfolgreich zu beantragen, um Sie binnen kurzer Zeit von Ihren Schulden zu befreien. In einem persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen die Hintergründe der Antragstellung und gehe natürlich auch individuell auf Ihre Fragen und Bedürfnisse ein.
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens.
Ravenéstr. 4
13347 Berlin Wedding
© 2024