Ihr Anwalt für einen Schuldenvergleich: Werner Lutz
Eine außergerichtliche Schuldenregulierung bietet Ihnen die Möglichkeit, von Ihren Schulden befreit zu werden, ohne ein Insolvenzverfahren durchführen zu müssen. In Frage kommen hierfür entweder Einmal- oder Ratenzahlungen an Ihre Gläubiger (etwa durch Drittmittel von Familienangehörigen).
Weitere Vorteile für Sie sind insgesamt niedrigere Kosten, ein diskreteres Verfahren und bei Einmalzahlungen ein deutlich verkürztes Verfahren und ein entsprechend kürzerer Schufa-Eintrag. Mein Name ist Werner Lutz und ich bin Ihr erfahrener Anwalt für einen Schuldenvergleich. Kontaktieren Sie mich noch heute und vereinbaren Sie einen Termin.
Anwalt für Schuldenregulierung & Schuldenvergleich: Überblick
Für einen außergerichtlichen Schuldenvergleich werde ich als Ihr Anwalt für die Schuldenregulierung in Ihrem Auftrag
- Ihre Gläubiger anschreiben und den aktuellen Forderungsstand erfragen,
- mit Ihnen zusammen unter Berücksichtigung Ihrer laufenden Einnahmen und Kosten einen tragfähigen Finanzierungsplan erstellen,
- den Gläubigern einen Schuldenplan unter Darlegung der auch für die Gläubiger günstigen Konditionen unterbreiten,
- ggf. Nachverhandlungen führen.
Vorrangiges Ziel der Entschuldung durch einen außergerichtlichen Schuldenvergleich sind die Vermeidung der Insolvenz,
die Beendigung der Zinszahlungen, die Reduzierung der von Ihnen zu leistenden Zahlungen und insgesamt die Festschreibung der Forderungssumme.
Ein außergerichtliche Entschuldung wird zudem nicht in die Schufa eingetragen.
Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem Anwalt für einen Schuldenvergleich. Ich biete Ihnen vorab gerne auch eine telefonische kostenlose Beratung an.
Beratung und Vorbereitung durch Ihren Rechtsanwalt für eine Schuldenregulierung
Voraussetzung einer erfolgreichen außergerichtlichen Entschuldung ist eine sorgfältige Vorbereitung.
Sammeln und ordnen Sie die Schreiben Ihrer Gläubiger:
Folgende Fragen sollten geklärt werden:
- Wie viele Gläubiger haben Sie?
- Haben Sie auch Schulden beim Finanzamt oder bei der Krankenkasse?
- Liegen bereits Vollstreckungsbescheide vor?
- Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet?
- Wie hoch sind ungefähr Ihre Schulden?
- Zahlen Sie derzeit Ihre Schulden in Raten ab?
Wie ist Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation?
Grundlage eines außergerichtlichen Vergleichs mit Ihren Gläubigern sind für mich als Ihr Anwalt für einen Schuldenvergleich folgende Fragen:
- Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?
- Wie hoch sind Ihre monatlichen finanziellen Verpflichtungen?
- Sind Sie verheiratet und haben Kinder?
- Wieviel Personen sind Sie zum Unterhalt verpflichtet?
- Haben Sie Vermögen?
Anhand Ihres Einkommens und Ihrer Ausgaben wird der Betrag ermittelt, der als monatliche Rate über die gesamte Laufzeit des Schuldenvergleichs an die Gläubiger gezahlt wird. Auch bei Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Situation sollten Sie den vereinbarten Zahlungen nachkommen können.
Sinnvoll kann die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos sein.
Haben Sie bei der Bank Schulden, bei der Ihr Girokonto besteht, sollten Sie bei einer anderen Bank ein neues Girokonto einrichten und dieses dann in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Schuldenregulierung: Verhandlung und Schuldenplan
Als Ihr Anwalt für einen außergerichtlichen Schuldenvergleich nehme ich Kontakt mit Ihren Gläubigern auf und werde Forderungsaufstellungen anfordern und einen Schuldenplan erstellen:
Wesentliche Punkte für einen erfolgreichen Schuldenvergleich:
- Ihre Schulden sollten aktuell erfasst sein.
- Möglichst alle Gläubiger sollten einbezogen sein.
- Ein finanzielles Angebot an die Gläubiger, das Sie als Schuldner wirtschaftlich nicht überfordert, Ihre Gläubiger aber besser stellt, als ein mögliches Insolvenzverfahren.
- Bei Ratenzahlungen sind bei langen Laufzeiten wirtschaftliche Probleme durch Krankheit, Arbeitslosigkeit u. ä. mitzuberücksichtigen.
Wird die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten, droht die Schuldenvereinbarung zu “platzen” und die ursprünglichen Schulden leben wieder auf.
Die Schuldnerberatung durch einen Anwalt für einen Schuldenvergleich schafft Rechtssicherheit. Stellt sich bei der Beratung heraus, dass eine außergerichtliche Entschuldung nicht der richtige Weg für Sie ist, besprechen wie die Vor- und Nachteile einer Insolvenz.
Als Ihr Anwalt stelle ich die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Entschuldung.
Verhandlungen durch Ihren Anwalt für eine Schuldenregulierung
Auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen Situation legen wir Ihren Gläubigern einen Schuldenvergleich vor.
Das Angebot kann in einer Ratenvereinbarung oder in einer Einmalzahlung bestehen. Je weniger Gläubiger Sie haben, desto höher sind die Chancen, dass der von Ihrem Anwalt vorgeschlagene Schuldenvergleich zustande kommt.
Als erfahrener Anwalt für einen Schuldenvergleich weiß ich: Eine Einmalzahlung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Gläubiger auf eine außergerichtliche Entschuldung einlassen.
Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung wird häufig eine Laufzeit von drei Jahren zugrunde gelegt, entsprechend der Dauer eines Insolvenzverfahrens.
Als Ihr Anwalt für die Schuldenregulierung werde ich mit den Gläubigern nachverhandeln, wenn zunächst nicht alle Gläubiger dem Schuldenvergleich zustimmen.
Unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kann den Gläubigern ein zweites verbessertes Angebot vorgelegt werden. Eine Einmalzahlung kann zum Beispiel durch eine Ratenzahlung mit einer kurzen Laufzeit aufgebessert werden.
Schuldenvergleich mit Bank
Können Sie Ihre Schulden bei Banken nicht zurückzahlen, werden die Kredite oft schnell gekündigt. Dann wird die gesamte Schuld auf einmal fällig. Als Ihr Anwalt für einen Schuldenvergleich kann ich mit Ihrer Bank eine Schuldenvereinbarung aushandeln. Ist die Rückzahlungsforderung abgetreten, ist die Inkassogesellschaft als Gläubiger der richtige Ansprechpartner für einen Schuldenvergleich.
Bei Schulden Vergleich anbieten: Einigung und Entschuldung
Der außergerichtliche Vergleich kommt zustande, wenn alle Gläubiger zustimmen.
Häufig werden im ersten Schritt Gläubiger nicht reagieren oder eine Einigung ablehnen. Hier werde ich als Ihr erfahrener Anwalt für einen Schuldenvergleich aktiv und kann im Rahmen von Nachverhandlungen entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten ein verbessertes Angebot vorlegen.
Vielen Gläubigern ist auch bewusst, dass sie im außergerichtlichen Entschuldungsverfahren deutlich bessergestellt werden als in einem mit hohen Kosten verbundenen Insolvenzverfahren.
Die vereinbarten Raten sollten unbedingt regelmäßig und pünktlich bei den Gläubigern eingehen. Verspätete Zahlungen können zu einem Widerruf der außergerichtlichen Einigung durch Ihre Gläubiger führen.
Scheitert die außergerichtliche Einigung kommt als weitere Möglichkeit einer Entschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ein gerichtlicher Vergleich in Frage.
Hierzu biete ich Ihnen als Ihr Anwalt für einen Schuldenvergleich gerne eine Beratung an.
Letztlich müssen Ihre Gläubiger in dem Verfahren über einen Schuldenvergleich davon überzeugt werden, dass Sie als Schuldner Ihren Verpflichtungen aus dem Schuldenvergleich über den gesamten Zeitraum ernsthaft nachkommen und die Vorteile einer außergerichtlichen Lösung gegenüber einem nachfolgenden Insolvenzverfahren überwiegen.
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