Kosten: Schuldnerberatung, Schuldenregulierung und Insolvenz

Ich biete eine kostenlose Erstberatung an, um Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben, wie Sie sich am besten von Ihren Schulden befreien können.
Welche Kosten dann im Rahmen der Schuldnerberatung bis zu der tatsächlichen Entschuldung anfallen, hängt davon ab, ob durch einen außergerichtlichen Schuldenplan ein Insolvenzverfahren vermieden werden soll oder über eine Insolvenz die Schulden gelöscht werden sollen.
Ich möchte Ihnen als Ihr Anwalt für Schuldenberatung nachfolgend die entstehenden Kosten transparent darstellen.
Für Nachfragen und eine weitergehende Beratung stehe ich natürlich gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Übrigens: Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Schuldnerberatung und für die Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens nicht.

Schuldnerberater: Kosten außergerichtliche Schuldenregulierung

Zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens können Sie eine Löschung Ihrer Schulden durch eine Einigung mit Ihren Gläubigern erreichen.

Die Kosten der Schuldnerberatung für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung belaufen sich bei bis zu 5 Gläubigern auf 690,00 €, für jeweils 5 weitere Gläubiger zusätzlich 150,00 €.

Diese Pauschale umfasst neben der Beratung folgende Tätigkeiten:

  • Prüfung der individuellen Voraussetzungen der Schuldenbereinigung
  • Ermittlung des Schuldenstands und Ausarbeitung eines Schuldenregulierungsplans
  • Übersendung des Schuldenplans an die Gläubiger und Dokumentation des Ergebnisses

Stimmen sämtliche Gläubiger dem Plan zu, ist unsere Tätigkeit beendet. Weitere Kosten fallen nicht an.

Sind weitere Nachverhandlungen notwendig, häufig bei einer großen Anzahl von Gläubigern, können ggf. weitere Kosten für den Schuldnerberater entstehen. Hierzu berät Sie Ihr Anwalt für Schuldenberatung gerne.

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Kosten Privatinsolvenz

Neben den Kosten für die Schuldnerberatung sind die Kosten für die Vorbereitung der Privatinsolvenz interessant. Diese richten sich nach der Anzahl der Gläubiger. Mit unserer Pauschale kommen keine verdeckten Kosten auf Sie zu:

  • Bis zu 5 Gläubiger: 690,00 €
  • Bis zu 10 Gläubiger: 840,00 €
  • Bis zu 15 Gläubiger: 990,00 €
  • Für jeweils 5 weitere Gläubiger fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 150,00 € an

Sie können die Kosten in 2 Raten ausgleichen, die 1. Rate zu Beginn unserer Tätigkeit und die 2. Rate, sobald unsere Arbeit beendet ist.

Im Einzelfall bieten wir eine auf Sie zugeschnittene Ratenzahlung an.

Kosten Regelinsolvenz

Ebenfalls relevant im Rahmen der Kosten für die Schuldnerberatung sind die Kosten für Regelinsolvenzverfahren. Für die Vorbereitung einer Regelinsolvenz betragen die Kosten ab 5 Gläubiger 690,00 €, für jeweils 5 Gläubiger fallen zusätzlich 150,00 € an.

Im Gegensatz zur Privatinsolvenz ist bei der Regelinsolvenz ein vorgeschaltetes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nicht notwendig.

Die Kostenpauschale bei der Regelinsolvenz umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Beratung zu den Voraussetzungen der Antragstellung und der Pflichten und Rechte im Insolvenzverfahren
  • Ermittlung des Schuldenstands und der Vermögens- und Einkommenssituation
  • Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses
  • Ausarbeitung des Vermögensverzeichnisses
  • Antragstellung bei Gericht

Kosten des Insolvenzverfahrens

Im Insolvenzverfahren fallen Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter an. Diese Kosten der Schuldnerberatung werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst, müssen also bezahlt werden.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und dem Wert der Insolvenzmasse. Die Insolvenzmasse umfasst Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen.

Beispiel: Haben Sie 10 Gläubiger und es ist keine Insolvenzmasse vorhanden, das heißt, Sie haben kein oder nur geringes pfändbares Einkommen und kein Vermögen, entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 2.000,00 €. Diese Verfahrenskosten sind unabhängig von den Kosten der Schuldnerberatung, die als Anwaltshonorar vorab zu zahlen sind.

Als Ihr Schuldnerberater werde ich für Sie beim Insolvenzgericht einen Stundungsantrag stellen, da Sie diese Kosten vermutlich nicht bezahlen können.
Fallen in der Insolvenz pfändbare Beträge an, werden hiervon diese Kosten gezahlt.

Werden die Kosten während des Insolvenzverfahrens nicht ausgeglichen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Kostenrechnung. Hier können Sie wiederum bei geringem Einkommen einen Stundungsantrag stellen.

Haben Sie noch Fragen — etwa zu Verfahrenskosten bei Privatinsolvenz oder den Kosten für Regelinsolvenzverfahren? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Treten Sie jetzt mit mir in Kontakt.

Hinweis: Kostenübernahme über Beratungshilfeschein

Die Kosten der Schuldnerberatung, also die Rechtsanwaltskosten für das Insolvenzantragsverfahren und die außergerichtliche Schuldenregulierung, können Sie mit einem gerichtlichen Beratungshilfeschein begleichen. Den Berechtigungsschein für die Kosten der Beratung erhalten Sie, wenn Sie ein geringes Einkommen haben und Ihnen die Vertretung durch eine (kostenlose) Schuldnerberatungsstelle, etwa wegen zu langer Warte- oder Bearbeitungszeiten, nicht zumutbar ist. Wir werden dann für eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 € für Sie tätig.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts.

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Kosten der Pfändungsschutzbescheinigung

Die Kosten für eine Pfändungsschutzbescheinigung sind unter Umständen ebenfalls von Belang, wenn es um die Aufstellung der Kosten für eine Schuldnerberatung geht. Als Rechtsanwalt bin ich berechtigt, die Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto auszustellen. Der Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto, zurzeit bei 1.340,00 €, kann bei Unterhaltsverpflichtungen deutlich erhöht werden. Ihre Bank muss bei Vorlage der Bescheinigung den erhöhten Pfändungsschutz beachten.
Die Kosten für eine Bescheinigung betragen 35,00 €.

WERNER LUTZ Rechtsanwalt

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